Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


Vertragspartner im Geschäftsverkehr, insbesondere auch über unseren Online-Shop, ist ausschließlich eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) oder eine Institution des Öffentlichen Rechts ist.

1. Allgemeines

1.1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. RB-Net Roman Bürkle GmbH & Co. KG (im Folgenden: RB-Net) und dem Besteller im Zusammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen der RB-Net (im Folgenden: Lieferungen) gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder anderslautende Bedingungen des Bestellers gelten nicht und verpflichten RB-Net nicht, es sei denn, RB-Net stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. Selbst wenn RB-Net Bestellungen bei Kenntnis derartiger Bedingungen ausführt, stellt dies kein Einverständnis mit den abweichenden Bedingungen des Bestellers dar.
1.2. Bei ständiger Geschäftsbeziehung gelten diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen auch für nachfolgende Aufträge und für Ersatzteillieferungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf sie bedarf.
1.3. Nebenabreden und Zusicherungen sowie Änderungen oder Ergänzungen eines schriftlich oder fernschriftlich abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.
1.4. Diese Lieferbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in allen anderen Teilen verbindlich. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die der bisherigen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

2. Angebot und Auftragsbestätigung

2.1. Angebote sind freibleibend und werden nur verbindlich, wenn in ihnen eine Annahmefrist genannt ist. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie durch RB-Net schriftlich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt wurde.
2.2. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2.3. Angebot und Auftragsbestätigung im Online-Shop: Mit der Darstellung und Bewerbung von Artikeln im Online-Shop der RB-Net wird kein bindendes Angebot zum Verkauf bestimmter Artikel abgegeben. Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Nutzer/Besteller eine rechtsverbindliche Bestellung ab. RB-Net wird den Zugang der über den Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch den Lieferant angenommen wird, durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel.

3. Umfang der Lieferungen und Leistungen

3.1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der RB-Net maßgebend, bei Erwerb über den Online-Shop nach Maßgabe von Ziffer 2.3. Fehlt eine Auftragsbestätigung, gilt das Angebot der RB-Net. Alle mit Mitarbeitern der RB-Net mündlich getroffenen Absprachen, Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der RB-Net. Ausgenommen ist das Recht der RB-Net, den Liefergegenstand technisch zu verändern, sofern diese Änderung keinen Einfluss hat auf die technische Funktion.
3.2. Für die technischen und sonstigen Eigenschaften der bestellten und ausgelieferten Waren sind die Beschreibungen der technischen Merkmale und Schaltungen im Katalog bzw. Online-Shop der RB-Net in der jeweils am Bestelltag gültigen Fassung maßgebend. Dies gilt nicht bei Sonderanfertigungen außerhalb des regulären Lieferprogramms, sofern die technischen Eigenschaften in der Bestellung entsprechend spezifiziert und von RB-Net schriftlich bestätigt sind. Im Übrigen sind Angaben in Prospekten, Online-Shop, Katalogen oder allgemeinen technischen Unterlagen nur verbindlich, wenn schriftlich von RB-Net auf sie Bezug genommen wird. Maß- und ähnliche Angaben in Unterlagen, auf die im Angebot Bezug genommen wird (etwa Abbildungen und Zeichnungen, auch im Online-Shop), beanspruchen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen keine 100% Genauigkeit, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.3. Gehört Software zum Leistungsumfang, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software auf der Basis des Bedienerhandbuchs eingeräumt. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Medium überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist nur bei schriftlicher Zustimmung zulässig. Die mitgelieferte Software darf nicht ohne schriftliche Zustimmung der RB-Net verändert werden. Betreffend die von der Website der RB-Net unentgeltlich zum Abruf oder Herunterladen bereit gestellte Software, Dokumentation und sonstiger (Produkt-)Information gelten ergänzend die unter „Nutzungsbedingungen für Internetseite und Internet-Downloads“ ersichtlichen Hinweise.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO. Sie gelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk (EXW Incoterms 2010), jedoch ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll und Entladung. Rohstoffzuschläge wie etwa Kupfer- oder Blechzuschläge werden zusätzlich erhoben. Die Höhe der Versandkosten, bestehend aus den beiden Komponenten Verpackungskosten und Frachtkosten, sind in unseren Preisangaben in unserem Online-Shop angegeben.
4.2. Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die Vereinbarung des Abzugs von Skonto wird auch in diesem Fall nur wirksam, wenn sich der Besteller nicht wegen anderer Lieferungen im Zahlungsrückstand befindet.
4.4. Der Kaufpreis für über den Online-Shop bezogene Lieferungen und/oder Leistungen ist zu den im Online-Shop angegebenen Konditionen fällig und nach den dort angegebenen Zahlungsmodalitäten zu entrichten. Für außerhalb unseres Online-Shops bezogene Lieferungen und/oder Leistungen ist der Kaufpreis - sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt - innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
4.5. Hält der Besteller den Zahlungstermin nicht ein und kommt er damit ohne weitere Mahnung in Verzug, hat der Besteller vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 8 v. H. über dem Basiszinssatz der EZB gem. § 247 BGB zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
4.6. Der Besteller hat ein Zurückbehaltungsrecht oder kann nur mit solchen Forderungen wegen etwaiger Gegenansprüche aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.7. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder ein Scheck oder Wechsel des Bestellers nicht eingelöst wird oder wenn RB-Net eine wesentliche Verschlechterung in den Verhältnissen des Bestellers bekannt wird, die den Kaufpreis gefährden, so wird die gesamte Restschuld fällig. Wird die gesamte Restschuld nicht bezahlt, so erlischt das Nutzungsrecht des Bestellers an dem Liefergegenstand. RB-Net ist berechtigt, entweder den Liefergegenstand ohne Verzicht auf seine Ansprüche bis zur Befriedigung wieder an sich zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt der RB-Net hat der Besteller RB-Net neben der Entschädigung für Nutzung des Liefergegenstandes jede auch unverschuldete Wertminderung und den entgangenen Gewinn zu ersetzen. Bei Wegnahme des Liefergegenstandes gehen alle Kosten zu Lasten des Bestellers.
4.8. Sofern nach Abschluss des Vertrages bekannt wird, dass durch einen Mangel der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder aus einem anderen Grund die Erfüllung eines wesentlichen Teils ihrer Zahlungspflicht vorübergehend oder endgültig gefährdet ist, kann RB-Net seine Lieferung bzw. Leistungen aussetzen bei gleichzeitiger Mitteilung an den Besteller und die Fortsetzung abhängig machen davon, dass entsprechend durch Vorkasse, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung anderweitige ausreichende Gewähr geboten wird für die Vertragserfüllung.
4.9. Bei Auslandsgeschäften besteht dieses Recht zur Aussetzung ebenso im Falle von Währungsschwankungen zum Nachteil der RB-Net von min. 10%. Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Auslieferung; die Parteien verpflichten sich, dann eine Lösung zu verhandeln.
4.10. Wegen behaupteter Mängel kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten, wenn die Mängelrüge von RB-Net als berechtigt anerkannt ist.

5. Fristen für Lieferungen oder Leistungen

5.1. Die Einhaltung der Fristen für Lieferanten setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Zollformalitäten, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn RB-Net die Verzögerung zu vertreten hat. Die genannten Liefertermine ergehen unter dem Vorbehalt, dass die Unterlieferanten der RB-Net fristgerecht und ordnungsgemäß die Grundprodukte liefern. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich RB-Net die Änderung des Liefertermins vor. Der Liefertermin wird dann angemessen verlängert. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. hoheitliche Maßnahmen wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Entsprechendes gilt, wenn solche Behinderungen bei Unterlieferanten eintreten.
5.2. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu verantworten hat, ist für die Einhaltung der Frist die Meldung der Versandbereitschaft genügend. Teillieferungen sind, soweit diese dem Besteller zuzumuten sind, zulässig.
5.3. RB-Net ist von der Lieferpflicht entbunden, wenn sie ihrerseits trotz ordnungsgemäßer Bestellung von seinem Vorlieferanten nicht rechtzeitig oder nicht in den vereinbarten Mengen oder Qualitäten beliefert worden ist.
5.4. Hat der Besteller die Nichteinhaltung der Frist um mehr als einen Monat zu vertreten, kann RB-Net, als Vertragsstrafe für jede volle Woche der Verspätung bis zu 0,5 % des jeweiligen Lieferwertes geltend machen. Der Nachweis eines höheren Schadens, insbesondere höherer Lagerkosten bleibt unbenommen. RB-Net ist jedoch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von ihr gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen. Weitergehende Ansprüche aufgrund Annahmeverzugs bleiben davon unberührt.
5.5. Hat RB-Net die Nichteinhaltung der Frist um mehr als einen Monat zu vertreten, kann der Besteller, sofern ihm ein tatsächlicher Schaden erwachsen ist, eine Verzugsentschädigung für jede volle Woche der Verspätung von höchstens 0,5 % des jeweiligen Lieferwertes geltend machen. In jedem Falle sind Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über 5 % des jeweiligen Lieferwertes hinausgehen, in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
5.5. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer RB-Net gesetzten Nachfrist bleibt unberührt. Die Nachfrist muss jedoch angemessen sein und mindestens vier Wochen betragen.

6. Gefahrübergang, Verpackung

6.1. Nutzen und Gefahr gehen, wenn nichts anderes vereinbart, spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk EXW Incoterms 2010 auf den Besteller über. Hat RB-Net die Versendung übernommen, kann sie Weg und Art der Versendung bestimmen.
6.2. Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage ist der Zeitpunkt der Übernahme oder, soweit vereinbart, der Inbetriebnahme maßgebend. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung der RB-Net über die Abnahmebereitschaft, durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels nicht verweigern.
6.3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte (§9 Haftung) entgegenzunehmen.
6.4. Teillieferungen sind zulässig.
6.5. Wird der Versand aus Gründen, die RB-Net nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über.
6.6. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich in Standard-Verpackungen der RB-Net. Diese ist berechtigt, nach ihrer Einschätzung für erforderlich gehaltene besondere Verpackungsarten zu wählen. Hieraus entstehende Kosten hat der Besteller zu tragen.
6.7. Rücksendungen bedürfen vorheriger Zustimmung. Rücknahmekosten werden anteilig mit 35% des Warenwertes bzw. mindestens 38,35 € (netto) berechnet. Eine Rücksendung an uns muss frei Haus erfolgen.

7. Versicherung

Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung von RB-Net gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Ist eine derartige Versicherung abgeschlossen, ist RB-Net unmittelbar von einem Transportschaden zu unterrichten.

8. Gewährleistung

8.1. Erweisen sich die von RB-Net gelieferten Gegenstände als mit Mängeln behaftet, weil sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder weil sie sich nicht für die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendung eignen und die sich innerhalb von 12 Monaten seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in der Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen, hat RB-Net nach billigem Ermessen die betroffenen Teile unentgeltlich nachzubessern oder nach ihrer Wahl neu zu liefern. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Besteller den Mangel gegenüber RB-Net unverzüglich nach Lieferung gem. § 377 HGB schriftlich gerügt hat.
8.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller RB-Net die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, ist RB-Net von der Mängelhaftung frei. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei RB-Net sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von RB-Net Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
8.3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt RB-Net unter den Voraussetzungen der Ziffer 8.1. die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes im Inland bzw. frei Grenze sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues. Falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, kommen Kosten der etwa erforderlichen Gestellung ihrer Monteure und Hilfskräfte hinzu. Diese Kostenübernahme bleibt auf das Inland beschränkt. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.
8.4. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
8.5. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt und der Besteller berechtigt den Rücktritt erklärt, nimmt RB-Net den Liefergegenstand gegen Rückgewähr des Kaufpreises, abzüglich des Werts der gewährten Nutzungsmöglichkeit, zurück.
8.6. Die Haftung der RB-Net bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und auf Schäden, die nach dem Übergang von Nutzen und Gefahr durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, durch Verwendung der gelieferten Gegenstände oder durch den Betrieb der Anlagen jeweils unter Bedingungen entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei Schäden, die durch ungeeignete oder unzureichende Dokumentation oder Berechnungen des Bestellers, ungeeignete oder unzureichende Betriebsmittel oder mechanische, chemische, elektrochemische, elektromagnetische, optische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes entsprechen.
8.7. RB-Net trägt nicht die Mehraufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die sich daraus ergeben, dass der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers oder den ursprünglichen Bestimmungsort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch und wurde der RB-Net von dem Besteller angezeigt.
8.8. In allen Fällen ist der Besteller verpflichtet, alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Aufwand zum Zwecke der Nacherfüllung möglichst gering zu halten.
8.9. Der Besteller ist verpflichtet, mangelhafte Produkte nach der Wahl der RB-Net an diese zurück zu schicken oder zur Besichtigung und Prüfung bereit zu halten bzw. zu vernichten.

9. Dauer der Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt 12 Monate, soweit das Gesetz nicht zwingend eine längere Frist vorschreibt. Die Frist wird gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Nach billigem Ermessen der RB-Net kann der Liefergegenstand nach 12 Monaten höchstens jedoch bis zu 24 Monaten nach Gefahrübergang unter der Voraussetzung umgetauscht werden, dass der Liefergegenstand keine Verschleißerscheinungen aufweist und der Besteller die Transportkosten zum und ab Werk vollständig übernimmt.

10. Rechtsmängel

10.1. Führt die Benutzung der gelieferten Sache zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im bestimmungsgemäß vereinbarten Vertragsgebiet, ist RB-Net verpflichtet, dem Besteller grundsätzlich die Möglichkeit oder das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzungen nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich, sind sowohl der Besteller als auch RB-Net zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Darüber hinaus wird RB-Net den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Ansprüchen dritter Schutzrechtsinhaber freistellen.
10.2. Die in Ziffer 10.1. genannten Verpflichtungen besteht nur, wenn der Besteller RB-Net unverzüglich von behaupteten Rechtsverletzungen unterrichtet, der Besteller RB-Net in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt, der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise verwendet hat.

11. Haftung und Schadenersatz

Auf Schadenersatz haftet RB-Net bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Vorsatz nach den gesetzlichen Regelungen, ferner ebenso bei grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie unter dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung einer sog. Kardinalpflicht, also einer vertraglichen Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Besteller vertrauen darf, und bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurden, haftet RB-Net begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren und versicherbaren Schaden. RB-Net wird etwaige Ansprüche aus Haftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherung an den Besteller abtreten, welcher in Höhe der Versicherungsdeckung von einer etwaigen Haftung freistellen wird. Weitere Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere auch bezüglich Folgeschäden wie Produktionsausfall, Nutzungsausfall und entgangener Gewinn.

12. Unmöglichkeit, Unvermögen, Lieferverzug

12.1. Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn RB-Net die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen der RB-Net. Im Übrigen bestimmt sich die Haftung der RB-Net ausschließlich nach Ziffer 11. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
12.2. Setzt der Besteller RB-Net – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, so ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche nach Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 5 und 11.

13. Verjährung

13.1. Soweit das Gesetz nicht zwingend eine längere Frist vorschreibt, verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Gesetzliche Sonderregelungen z.B. bei Bauwerken (§438 Abs. 1 Nr. 2, §634 Abs. 1 Nr. 2 BGB) bleiben davon unberührt.
13.2. Bei Nachbesserung und oder Neulieferung beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate, endet jedoch nicht vor Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist.
13.3. Für Schadensersatzansprüche des Bestellers gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

14. Eigentumsvorbehalt

14.1. RB-Net behält sich das Eigentum und das verlängerte Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der ausländische Besteller hat den Eigentumsvorbehalt möglichst gleichwertig nach Ortsrecht abzusichern und ist verpflichtet, RB-Net zu informieren über etwaige hierfür erforderliche Mitwirkungshandlungen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist RB-Net nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch RB-Net liegt kein Rücktritt vom Vertrag. In der Pfändung der Kaufsache durch RB-Net liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. RB-Net ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
14.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
14.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller RB-Net unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, RB-Net die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den RB-Net entstandenen Ausfall.
14.4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt RB-Net jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) der RB-Net-Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die RB-Net vom Besteller im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der RB-Net, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. RB-Net verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann RB-Net verlangen, dass der Besteller ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
14.5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für RB-Net vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht RB-Net gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt RB-Net das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
14.6. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht RB-Net gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt RB-Net das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller RB-Net anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für RB-Net. Für die vermischten Gegenstände gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
14.7. Der Besteller tritt RB-Net zur Sicherung ihrer Forderungen auch diejenigen Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Für diese Forderungen gelten die in Ziff. 13.4. getroffenen Regelungen entsprechend.
14.8. RB-Net verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt RB-Net.

15. Geheimhaltung, Gewerblicher Rechtsschutz

15.1. An allen Unterlagen, Zeichnungen, Plänen, Bedienungsanleitungen, technischen Beschreibungen, Kostenvoranschlägen und anderen Informationen körperlicher, unkörperlicher oder elektronischer Art behält sich RB-Net Eigentums- und Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie ihr Know-How vor. Diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder kopiert, noch für andere Zwecke als dem vertraglich vorausgesetzten verwandt, noch Dritten zugänglich gemacht (auch nicht durch Anfragen) oder veröffentlicht werden. Gleiches gilt für jegliches Fabrikations-, Forschungs- und Geschäftsgeheimnisse der RB-Net, die dem Besteller zugänglich gemacht oder anderweitig bekannt werden.
15.2. Der Besteller erkennt die Patenrechte, Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte der RB-Net, auch an der mitgelieferten Software an, gleich ob diese nach deutschem oder anwendbarem ausländischen Recht gelten. Im Falle mitgelieferter Software erstreckt sich dieser Schutz auch auf etwaige Kopien. Die Vergabe von Unterlizenzen ist ohne schriftliche Zustimmung des Lieferers nicht zulässig.
15.3. Jeglicher Nachbau der von RB-Net gelieferten Gegenstände, wie Komponenten oder Teile derselben ist unzulässig. Zuwiderhandlungen werden von RB-Net gesetzlich sanktioniert. Soweit gesetzlich zulässig, wird neben dem gesamten tatsächlichen Schaden auch der sog. Strafschadenersatz („punitive damages“ des angelsächsischen Recht) geltend gemacht.
15.4. Sog. „Reverse Engineering“, d.h. eine Analyse von Struktur und Funktion der von RB-Net überlassenen Software, ist ebenfalls unzulässig Ziffer 15.3. gilt entsprechend.
15.5. Diese Verpflichtungen entfallen nur bezüglich solcher Daten, die nachweislich bereits vor der Übermittlung durch RB-Net im Besitz des Bestellers waren, dem Besteller von einem dazu berechtigten Dritten unabhängig vom gegenständlichen Verkaufs- und Liefervorgang öffentlich bekannt sind ohne Verschulden des Bestellers.

16. Soziale Verantwortung und Verhaltenskodex

Für RB-Net ist es von überragender Bedeutung, dass unternehmerische Aktivitäten die soziale Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern und der Gesellschaft im Übrigen berücksichtigen. Dies gilt sowohl für RB-Net selbst als auch für seine Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner. Es muss das Ziel des Bestellers und von RB-Net sein, die Richtlinien der UN Initiative Global Compact (Davos, 01/99) zu beachten.

17. Datenschutz

Alle Daten des Bestellers werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Gemäß § 33 BDSG wird der Besteller darauf hingewiesen, dass RB-Net die Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses speichert.

18. Umwelt

Während der Durchführung eines Vertrages sollte der Besteller und RB-Net die notwendigen Ressourcen (insbesondere Materialien, Energie und Wasser) effektiv nutzen und die Umweltauswirkungen (insbesondere im Hinblick auf Abfall, Abwasser, Luft- und Lärmbelastung) minimieren. Dies gilt für den Logistik- und auch für den Transportaufwand.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1. Der Hauptsitz der RB-Net ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen.
19.2. In diesen Geschäftsbedingungen vorgesehene schriftliche Mitteilungen an RB-Net sind unmittelbar an den Hauptsitz der RB-Net in DE – 71634 Ludwigsburg zu richten.
19.3. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtstand das für DE – 71634 Ludwigsburg zuständige Gericht. RB-Net ist auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen.

20. Anwendbares Recht

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles Recht. Das UN-Kaufrecht vom 11.04.1980 (CISG) ist ausgeschlossen.

Stand Juni 2014 veröffentlicht auf www.rb-net.de.



Hinweis an Juristen

Im Falle von Namensrecht- und anderen Streitigkeiten bzw. Abmahnungen gegen geltendes Fernabsatzgesetz, oder formellen Fehlern im Angebot und den AGB, bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns schon im Vorfeld auf direktem Wege zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. Unberechtigte Abmahnungen und/ oder Unterlassungserklärungen werden direkt mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Alle Firmen-, Marken- und Produktnamen sind eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Eigentümer, wir erheben keinen Anspruch auf Besitz dieser Warenzeichen. Wir verwenden die Namen nur zur eindeutigen Identifikation der hier angebotenen originalen Markenwaren.